Ablauf
Um Physiotherapie in Anspruch nehmen zu können, brauchen Sie eine ärztliche Verordnung von Ihrem Hausarzt oder Facharzt. Diese soll als Verordnung für Physiotherapie, Bewegungstherapie oder spezielle Bewegungstherapie (bei neurologischer Grunderkrankung) ausgestellt sein. Bei Wunsch eines Hausbesuches bitte diesen auch auf der Verordnung vermerken lassen. Um die Therapiekosten anteilig von der Krankenkasse erstattet zu bekommen, rate ich Ihnen, die Verordnung spätestens bis vor der 2. Behandlung chefärztlich bei Ihrer Krankenkasse bewilligen zu lassen. (derzeit keine Bewilligungspflicht!)
Zur Vorsorge/Prävention können Sie zur Physiotherapie auch ohne ärztliche Verordnung kommen.
Zur 1. Einheit bitte ich Sie, folgendes mitzubringen:
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(bewilligte) Originalverordnung vom Hausarzt, Facharzt
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vorhandene Befunde (Röntgen, MRT, Spitalsaufenthalte/Reha Entlassungsbriefe)
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Bekleidung: Sportkleidung oder bequeme Hose, T-Shirt
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großes Handtuch/Leintuch aus hygienischen Gründen
In der ersten Einheit wird ca. die Hälfte der Zeit für die Anamnese (Erstgespräch) und die Untersuchung benötigt, um Ihr spezifisches Anliegen zu erfassen.
Ich bitte Sie oder Ihre Angehörigen, mir mindestens 24 Stunden vorher mitzuteilen, wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können. Ansonsten muss ich diesen leider ausnahmslos verrechnen.
Investition
Ich arbeite als Wahltherapeutin ohne Kassenvertrag. Je nach verordneter Dauer entstehen für Sie folgende Kosten:
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Physiotherapie à 30 min: € 60,00
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Physiotherapie à 45 min: € 80,00
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Physiotherapie à 60 min: € 100,00
Hausbesuch: + € 25,00 (außerhalb von Stockerau: Preis auf Anfrage)
Sozialtarife sind möglich, fragen Sie nach!
Die Therapieeinheit ist nach jeder Einheit in bar zu bezahlen. Am Ende der Therapieserie bekommen Sie von mir eine Sammelrechnung ausgestellt, die Sie oder Ihre Angehörigen für die Kostenübernahme bei der Krankenkasse verwenden können.
Kostenübernahme
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten, je nach Vertragsart, zum Teil (ca. 50-70%) oder zur Gänze (bei Privatversicherung). Beachten Sie die allenfalls erforderliche chefärztliche Bewilligung für eine (teilweise) Kostenrückerstattung vor Therapiebeginn bzw. bis spätestens vor der 2. Behandlung. (derzeit keine Bewilligungspflicht!)